Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

für Unterstützer der Initiative Österreich 204

1. Anbieter

Familienbetriebe - Initiative für Österreich GmbH

Gumpendorferstraße 19
1060 Wien

Geschäftsführer: Richard Mauerlechner, Thomas Perdolt
E-Mail: office@initiativeoesterreich2040.at

Firmenbuchnummer: FN 654686z
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID-Nummer: ATU82250056

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Initiative Österreich 2040 (im Folgenden „IOE2040“) und ihren Unterstützern.

Die jeweils gültige Fassung der AGB ist auf der Website der IOE2040 unter https://www.initiativeoesterreich2040.at/agbs abrufbar. Es gilt jene Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Verlängerung auf der Website veröffentlicht ist.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Unterstützers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, IOE2040 stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

3. Vertragsgegenstand und Leistungen

Gegenstand der Vereinbarung ist die Unterstützung der Initiative Österreich 2040 durch den Unterstützer.

IOE2040 erbringt im Rahmen dieser Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen:

  • Präsentation des Logos und/oder Namens des Unterstützers auf Plattformen der IOE2040 (insbesondere Website)
  • Teilnahmeberechtigung an Umfragen, Abstimmungen sowie sonstigen unterstützerspezifischen Beteiligungsformaten
  • Möglichkeit zur Teilnahme an exklusiven Aktivitäten, Formaten und Initiativen der IOE2040 sofern vorhanden
  • Einbindung in kommunikative Maßnahmen im Rahmen der Initiative, soweit vorgesehen

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine konkrete Wirkung der Unterstützungsleistung (z. B. Reichweite, Leads oder Einflussnahme auf Ergebnisse) wird nicht geschuldet.

Die Höhe des Unterstützerbeitrags richtet sich nach der Mitarbeiteranzahl des Unterstützers und wird ggf. jährlich auf Richtigkeit geprüft.

4. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen IOE2040 und dem Unterstützer kommt durch die Unterzeichnung der Unterstützungserklärung durch den Unterstützer zustande.

5. Vertragsdauer

Die Unterstützervereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten.

Der Beginn der Vertragslaufzeit entspricht dem Datum der Rechnung über den ersten Unterstützungsbeitrag und stellt gleichzeitig den maßgeblichen jährlichen Stichtag für die Berechnung der Mindestlaufzeit sowie der Kündigungsfrist dar.

6. Verlängerung und Kündigung

Die Unterstützervereinbarung verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet wird.

Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag schriftlich erfolgen.

Für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen der Kündigung bei IOE2040 maßgeblich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Entgelt und Zahlungsbedingungen

Der Unterstützerbeitrag wird mit Rechnungslegung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

Im Falle des Zahlungsverzugs ist IOE2040 berechtigt:

  • gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen
  • Mahnspesen in angemessener Höhe zu verrechnen
  • Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen
  • offene Forderungen an Dritte zum Zwecke des Inkassos zu übergeben

Der Unterstützer ist nicht berechtigt, Zahlungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von IOE2040 zurückzuhalten oder aufzurechnen, sofern die Forderung nicht rechtskräftig festgestellt wurde.

8. Mitwirkungspflichten des Unterstützers

Der Unterstützer verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten (insbesondere Logos in geeigneter Qualität) und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.

Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von IOE2040.

9. Nutzungsrechte

Der Unterstützer räumt IOE2040 für die Dauer der Vertragsbeziehung das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht ein, Name, Marke und Logo des Unterstützers im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu verwenden.

Der Unterstützer sichert zu, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen und stellt IOE2040 diesbezüglich schad- und klaglos.

10. Haftung

IOE2040 haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden sowie Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11. Leistungsänderungen

IOE2040 ist berechtigt, Inhalte, Formate und Ausgestaltung der Leistungen weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist und die Interessen des Unterstützers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

12. Datenschutz

IOE2040 verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Details sind in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung auf der Website der IOE2040 abrufbar: https://www.initiativeoesterreich2040.at/datenschutz

13. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

14. Generelle Klausel (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.