Forderung 7
„Gemeinnützige Tätigkeiten für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger“
Ausführung der Forderung
Die Familienunternehmen der Initiative Österreich 2040 fordern, dass arbeitsfähige Sozialhilfe- und MindestsicherungsbezieherInnen verpflichtend gemeinnützige Tätigkeiten leisten müssen, um einen Beitrag zur Gesellschaft zu erbringen und ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Motto: Für nix gibt es nix!
Begründung
Lange Arbeitslosigkeit führt nachweislich zu:
- Motivationsverlust
- sozialer Isolation
- gesundheitlichen Risiken
- sinkender Arbeitsfähigkeit
- erschwertem Wiedereinstieg
Viele Bereiche im öffentlichen Raum sind gleichzeitig unterbesetzt (Pflege öffentlicher Anlagen, Schneeräumung, einfache Gemeindedienste).
Ein Tätigkeitsnachweis schafft Struktur, stärkt Eigenverantwortung und fördert Integration.
Lösungsvorschlag der Familienunternehmen
Ein verpflichtendes, sozial gerechtes Modell:
- stundenweise gemeinnützige Tätigkeiten für arbeitsfähige Sozialhilfebezieher
- Tätigkeiten über Gemeinden, NGOs, öffentliche Einrichtungen bzw. Zivildienst / Bundesheer
- medizinisch-psychologische Prüfung der Arbeitsfähigkeit
- Tätigkeiten sind zusätzlich, nicht ersetzend
- Versicherungsschutz über den Staat
Ziel: Beitrag zum Gemeinwohl, höhere Arbeitsfähigkeit und bessere Reintegration in den Arbeitsmarkt.