Forderung 6
„Keine Familienbeihilfe bei Sozialhilfe“
Ausführung der Forderung
Die Familienunternehmen der Initiative Österreich 2040 fordern, dass Personen, die Sozialhilfe beziehen, keine zusätzliche Familienbeihilfe erhalten. Dies betrifft nicht Personen, die Arbeitslosengeld beziehen. Die Familienbeihilfe soll ausschließlich jene unterstützen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreiten.
Begründung
Der Bezug von Sozialhilfe bedeutet, dass der Grundbedarf bereits durch staatliche Leistungen gedeckt wird. Eine zusätzliche Familienbeihilfe führt zu:
- Doppelunterstützung derselben Bedarfslage
- Ungleichbehandlung gegenüber arbeitenden Familien
- höheren Staatsausgaben ohne zusätzliche Wirkung
- geringerer Arbeitsanreiz, da zusätzliche Transfers die Einkommensdifferenz zum Erwerbseinkommen reduzieren
Für Unternehmen ist entscheidend, dass Arbeitsanreize erhalten bleiben und Beschäftigung gegenüber Transferbezug klar finanziell attraktiver ist.
Lösungsvorschlag der Familienunternehmen
Ein klares, nachvollziehbares System:
- Familienbeihilfe entfällt bei Bezug von Sozialhilfe
- die Sozialhilfe deckt weiterhin den gesamten Mindestbedarf
- Stärkung des Prinzips „Arbeit muss sich lohnen“
- klare, transparente und administrativ einfache Regelung
Diese Anpassung schafft mehr Gerechtigkeit gegenüber arbeitenden Familien und stärkt die Arbeitsmotivation.