
DER WEISENRAT
Die Mitglieder des Weisenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung liefern die Grundlagen für die Forderungen an die Politik. Der Weisenrat besteht aus 5 Mitgliedern, die über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnis und volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen.
Aus unabhängiger Expertensicht sollen deren Gutachten bzw. Empfehlungen bei allen wirtschaftspolitischen verantwortlichen Instanzen sowie in der Öffentlichkeit präsentiert werden, um Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzuzeigen. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Rat durch einen wissenschaftlichen Stab unterstützt, der anlassbezogen die Ratsmitglieder mit fundierten Kenntnissen versorgt. Die Mitglieder des Rats gehören weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes an.
Die Besetzung des Weisenrats befindet sich derzeit in finaler Vorbereitung. Sobald die Besetzung abgeschlossen ist, werden die Mitglieder hier offiziell vorgestellt.